Arm trotz Arbeit

Frauen droht häufig Armut trotz Erwerbstätigkeit. Die meisten Frauen gehen atypischen Erwerbstätigkeiten nach. Hierzu gehören unter anderem Minijobs und Teilzeitarbeit. Frauen die einer Vollzeittätigkeit nachgehen sind ebenfalls oft von Armut bedroht, wenn sie in den sog. Typischen Frauenberufen tätig sind.

Minijobs

65,% der Minijobs in Bayern werden von Frauen ausgeübt. 72 % dieser Jobs werden unterdurchschnittlich schlecht bezahlt. Mit Minijobs können sich Frauen keine eigene existenzsichernde Lebensgrundlage schaffen. Frauen bleiben hierdurch in Partnerschaften reine Hinzuverdienerinnen und somit in der Abhängigkeit des Partners. Gefördert wird dieses Modell zusätzlich noch durch das Ehegattensplitting. Minijobs sind auch nicht als Übergangslösung zu sehen, denn sie führen nicht in Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse sondern führen zum Abbau dieser. Ein Vollzeitarbeitsplatz wird durch drei Minijobberinnen ersetzt.

Minijobs als Zweitjobs verschleiern oft die schlechten Einkommenssituationen bei den Erstjobs. 31% aller weiblichen Vollzeitbeschäftigten in Bayern beziehen Niedriglöhne. Frauen erhalten in Bayern 26% weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Damit liegt Bayern bei der Lohndiffernz zwischen Männern und Frauen über dem Bundesdurchschnitt von 22%.

Teilzeitarbeit

Jede dritte Frau in Bayern arbeitet in Teilzeit. 75% der Teilzeitbeschäftigten in Bayern sind Frauen. Ein Viertel dieser Tätigkeiten wird nur unterdurchschnittlich entlohnt. Durch Teilzeitarbeit kann kein eigenes existenzsicherndes Einkommen erzielt werden. Hierdurch besteht für Frauen bei Trennung vom Partner und im Alter ein hohes Armutsrisiko. Private Altersvorsorge ist kaum möglich.

unsere Wege hieraus:

  • Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohnes
  • generelle Arbeitszeitverkürzung
  • Abschafung der Privillegierung der Minijobs
  • Strikte Ablehnung der geplanten Ausweitung der Minijobs auf 450€
  • finanzielle Aufwertung typischer Frauenberufe
  • Verbesserung der Kindertagesstätten
  • Abschaffung des Ehegattensplitting
  • Verabschiedung eines Entgeltgleichheitsgesetzes